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Zuwendungs­bedingungen

Die Elsbeth Bonhoff Stiftung fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Forschungsprojekte von Hochschulen sowie von anderen staatlichen und privaten Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlern in Deutschland auf dem Gebiet der Osteoporose und artverwandter Krankheiten unter den nachfolgenden gegenwärtigen Zuwendungsbedingungen:

Die Zuwendungsgesuche können zum 28. Februar oder bis zum 31. August eines Jahres eingereicht werden.

Die Zuwendung beträgt für jedes Projekt maximal 50.000 €.

Die an den Vorstand der Elsbeth Bonhoff Stiftung in deutscher Sprache in zweifacher unterzeichneter Ausfertigung sowie parallel als pdf Dokument per E-Mail zu richtenden Zuwendungsgesuche müssen enthalten:

  1. Namen der Antragsteller und ihren beruflichen Anschriften;
  2. Titel und Beschreibung des Projektes auf 3 bis 7 Seiten (in Normalschriftgröße 11); dazu gehören insbesondere:
    • Wissenschaftliche Begründung mit Literaturangaben (allgemeine Ausführungen zur Osteoporose sind dabei überflüssig)
    • Forschungsplan
    • Finanzierungsplan; dazu sind folgende Angaben zu machen:
      • Löhne und Gehälter: Einzelansätze, Sozialbeiträge
      • Geräteanschaffungen: Angebote und Kostenvoranschläge
      • Verbrauchsmaterial: detaillierte Aufstellung
      • Sonstige Aufwendungen: objektive, nachvollziehbare Schätzungen
      • Angaben zu vorhandenen Finanzierungsquellen und anderen Gesuchen
    • Curriculum vitae der Antragsteller unter Auflistung (und Verlinkung) der jeweils fünf wichtigsten Publikationen der Antragsteller, im Falle von Anträgen unter Einsatz von Fachpersonal auch den Lebenslauf dieser Personen, sofern bereits bekannt
    • Ein Empfehlungsschreiben des Vorgesetzten, des Institutsleiters oder des Leiters der Forschungsgruppe oder des Chefarztes (ausgenommen, wenn letzterer der Antragsteller ist)
    • Für Versuche an Patienten oder freiwilligen Versuchspersonen, die Erlaubnis der zuständigen Ethikkommission
    • Für Tierversuche die Erlaubnis der zuständigen Instanzen
    • Eine Zweckerklärung des Inhalts, dass die Antragsteller
      1. sich verpflichten, die etwaig von der Stiftung erhaltenen Gelder ausschließlich und vollständig für den angegebenen Förderzweck zu verwenden und diese anderenfalls zurückzuzahlen und
      2. versichern, für das Forschungsvorhaben bei keiner anderen Stelle einen Förderantrag gestellt zu haben oder aber diesen entsprechend beziffert
  3. Zur Gewährleistung der Zweckbindung ist ein besonderes, möglichst institutionelles Bankkonto (z.B. Universitäts-Konto) in Deutschland zu benennen, um eine Vermischung mit anderen Vermögenswerten (insbesondere mit dem Privatvermögen der Zuwendungsempfänger) auszuschließen.

Die Elsbeth Bonhoff Stiftung finanziert vornehmlich folgende Leistungen:

  • Mitarbeitergehälter
  • Forschungsapparaturen
  • Materialkosten

Die Stiftung hat hierbei die Freiheit, auch andere sinnvolle Leistungen zu unterstützen. Löhne und Gehälter werden maximal für die Dauer eines Jahres bewilligt. Eine Entlohnung der Antragsteller wird nicht gefördert. Personalaufwendungen haben dem üblichen Lohnansatz der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) zu entsprechen.

Die Zuwendungsgesuche werden innerhalb von vier Monaten nach dem Einreichungstermin vom Kuratorium der Stiftung untersucht, ggf. unter Einholung einer "second opinion" durch einen außenstehenden Wissenschaftler. Es ergeht danach ein Zuwendungsbescheid an die Antragsteller, der keinerlei Begründung enthält. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Nach Abschluss des Projekts bzw. einer Versuchsperiode, spätestens 12 Monate nach Eingang der Zuwendung, haben die Zuwendungsempfänger dem Vorstand der Elsbeth Bonhoff Stiftung einen kurzen Bericht über die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten und eine detaillierte Aufstellung über die Verwendung der erhaltenen Zuwendungsmittel unter Beifügung der entsprechenden Belege in Kopie  einzureichen und auf Verlangen weitere Erklärungen zu liefern.

Bei der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung der Ergebnisse eines durch die Elsbeth Bonhoff Stiftung geförderten Projektes ist diese Tatsache mit zu publizieren. Nach Erscheinen von Publikationen sind der Stiftung unaufgefordert die jeweiligen Quellenangaben zu übermitteln.

Unabhängig von eventuellen Publikationen haben die Antragsteller nach Abschluss des Projektes eine kurze Zusammenfassung (max. eine halbe Seite in Schriftgröße 11) über die wesentlichen Resultate in einer auch für Laien verständlichen Sprache zu liefern, die die Stiftung auf ihrer Homepage veröffentlichen kann. Diese kurze Zusammenfassung ist im „Word Format“ (.doc bzw. .docx) per E-Mail an die Stiftung zu senden.

Die Antragssteller haben der Stiftung eine E-Mail-Adresse zu nennen, an die die Stiftung die Korrespondenz auch per E-Mail anstelle einer postalischen Übersendung vornehmen kann. Mitteilungen an die Elsbeth Bonhoff Stiftung können unter info@elsbeth-bonhoff-stiftung.de vorgenommen werden.

Die Antragsteller stimmen der elektronischen Speicherung aller Daten und Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Förderantrag zu. Zugleich sichern die Antragsteller zu, dass die in dem Zusammenhang mit dem Förderantrag übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert werden dürfen und den Antragstellern die Zustimmung der betroffenen Personen hierzu vorliegt.

Sind Sie oder Ihre Angehörigen von Osteoporose betroffen?

Die Elsbeth Bonhoff Stiftung fördert ausschließlich die Osteoporose-Forschung. Wir bieten leider keine Informationen oder Unterstützung für Betroffene oder Angehörige.