Antrag

Förderung für Forschungsprojekt beantragen

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland sowie die Entwicklung neuer Präventions-und Heilmethoden jeweils auf dem Gebiet der Osteoporose und artverwandter Krankheiten durch Zuwendungen im Rahmen von § 58 Nr. 1 AO an Hochschulen sowie staatliche und private Forschungs­einrichtungen. 

Person tippt auf einem Laptop an einem Schreibtisch mit Dokumenten, Büchern und einer Topfpflanze.

auf einen Blick

Wichtige Informationen

1

Einreichungsfristen

Die Zuwendungsgesuche können zum 28. Februar oder bis zum 31. August eines Jahres eingereicht werden.

2

Zuwendungshöhe

Die Zuwendung durch die Elsbeth Bonhoff Stiftung beträgt für jedes Projekt maximal 50.000 €.

3

Was wird gefördert?

Die Elsbeth Bonhoff Stiftung finanziert vornehmlich Mitarbeitergehälter, Forschungsapparaturen und Materialkosten.

im Detail

Zuwendungsbedingungen

Die Elsbeth Bonhoff Stiftung fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Forschungsprojekte (klinische Studien) – an Hochschulen sowie an anderen staatlichen und privaten Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlern – in Deutschland auf dem Gebiet der Osteoporose und artverwandter Krankheiten unter den nachfolgenden gegenwärtigen Zuwendungsbedingungen:

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Antrag

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Antragstellung

Einreichung des Forschungsantrags

Bitte prüfen Sie vor Absenden des Forschungsantrags, ob alle in den Zuwendungsbedingungen geforderten Informationen enthalten sind.

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